Daimler-Abgasskandal

TILP INFORMIERT - Daimler Aktionäre fordern Schadensersatz.

DAS WICHTIGSTE VORAB:

  • Achtung Verjährung zum 31.12.2021 – Ab dem 20.12.2021 nimmt TILP in Sachen Daimler keine Aufträge mehr entgegen.
  • Für welchen Zeitraum können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden?
    Wertpapierkäufe vom 10.07.2012 bis 20.06.2018
  • Welche Wertpapiere sind betroffen? Aktien und Anleihen von Daimler sowie diesbezügliche Derivate.
  • Setzen die Schadensansprüche voraus, dass die Wertpapiere am 20.06.2018 noch im Bestand gehalten wurden? Nein.
  • Unser Service: Kostenfreie Einholung der Deckungszusage bei bestehender Rechtschutzversicherung.

WICHTIGE UPDATES:

  • 20.12.2021 — Ab dem 20.12.2021 nimmt TILP keine neuen Aufträge in Sachen Daimler AG mehr an.
  • 02.12.2021 — Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat mit gestern zugestelltem Beschluss in dem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG den Musterkläger bestimmt (Az. 20 Kap 1/21, Beschluss vom 01.12.2021). Dabei handelt es sich um einen von TILP vertretenen privaten Anleger. In dem Musterverfahren wird geklärt, ob sich Daimler gegenüber Investoren wegen der Verletzung von Ad-hoc-Pflichten schadensersatzpflichtig gemacht hat. Der Vorwurf der Kläger lautet, dass Daimler es pflichtwidrig unterlassen hat, den Kapitalmarkt im Zusammenhang mit Abgasmanipulationen in Dieselfahrzeugen zu informieren. Insbesondere geht es um den Vorwurf, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat.
  • Anmeldung zum Musterverfahren nur noch bis zum 31.12.2021 möglich — Anleger, welche Daimler Aktien im Zeitraum vom 10.07.2012 bis einschließlich 20.06.2018 erworben haben, haben nunmehr die Möglichkeit, sich kostengünstig an dem KapMuG-Musterverfahren durch Anmeldung der Forderungen zu beteiligen. Aufgrund der Tatsache, dass Schadensersatzansprüche zum 31.12.2021 verjähren, ist jedoch Eile geboten, da die Anmeldung von Forderungen im KapMuG-Musterverfahren noch in diesem Jahr bei Gericht eingehen muss. Sofern Sie sich am KapMuG-Musterverfahren beteiligen möchten, bitten wir Sie, sich bis zum 15.12.2021 an uns zu wenden. Hierzu können Sie sich auch auf dieser Seite registrieren. Sie erhalten dann alle erforderlichen Informationen.
  • Anlegerklagen wegen Daimler-Dieselgate — TILP erwirkt Vorlagebeschluss beim Landgericht Stuttgart – Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Daimler AG eröffnet. Lesen Sie hier den Vorlagebeschluss des LG Stuttgart. PDF-Download: Daimler_Vorlagebeschluss_LG_Stuttgart_anonymisiert.pdf
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Marvin Kewe
Geschäftsführer | Rechtsanwalt | Bankkaufmann |
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Daimler Abgasskandal Tilp Rechtsanwalt Aktionäre
Axel Wegner
Geschäftsführer | Rechtsanwalt

PRESSEMITTEILUNGEN:

Kirchentellinsfurt, 15.01.2021

Das Landgericht („LG“) Stuttgart hat gestern den lange erwarteten Vorlagebeschluss nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) gegen die Daimler AG („Daimler“) wegen Dieselgate erlassen und damit das Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht („OLG“) Stuttgart eröffnet (Beschluss vom 14.01.2021, Az. 129 AR 1/21 Kap). Der Beschluss enthält sogenannte Feststellungsziele u.a. zu unterlassenen und falschen Ad-hoc-Mitteilungen sowie falschen Geschäftsberichten der Daimler AG. Er basiert auf Musterverfahrensanträgen der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) vom Juni 2018 und Mai 2019, die TILP beim LG Stuttgart gestellt hatte, um das Musterverfahren nach dem KapMuG einzuleiten. „Unsere Anträge wurden im Februar 2019 und Februar 2020 im Klageregister des Bundesanzeiger veröffentlicht, damit war ein Vorlagebeschluss nach dem KapMuG zwingend zu erlassen und nur noch eine Frage der Zeit“, erläutert der Tübinger Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Der Vorlagebeschluss enthält quasi das Arbeitsprogramm für das OLG Stuttgart, mit dem nunmehr die Anlegerklagen gegen Daimler aufgearbeitet werden“, ergänzt TILP-Anwalt Axel Wegner.

Die Kanzleien TILP und TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP Litigation“) vertreten vor dem LG Stuttgart aktuell hunderte private und institutionelle Investoren gegen die Daimler AG mit Klagforderungen in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro. Die Klagen basieren auf Käufen von Daimler-Finanzinstrumenten und Finanzinstrumenten auf Daimler-Aktien im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 (sogenannte Desinformationsphase). Die Kläger werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Daimler-Dieselskandal vor. Der Vorwurf lautet insbesondere, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat. Während der Desinformationsphase vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro. Die dadurch erlittenen Schäden sind Gegenstand des jetzigen Stuttgarter Musterverfahrens.

„Ende 2021 droht der Eintritt der Verjährung von Anlegeransprüchen. Der gestrige Vorlagebeschluss ermöglicht nunmehr die zeitnahe Bestimmung eines Musterklägers durch das OLG Stuttgart und damit Anlegern, die noch nicht geklagt haben die Möglichkeit, ihre Rechte mit deutlich reduziertem Kostenrisiko zu verfolgen“, führt Rechtsanwalt Wegner aus. „Die Rechtsverfolgung mittels KapMuG-Musterverfahren ist kostengünstiger und bietet erfahrungsgemäß signifikant höhere Erfolgschancen als normale Klagen“, ergänzt Rechtsanwalt Tilp.

Die TILP-Kanzleien kooperieren im Schadensfall Daimler-Dieselgate mit dem Prozessfinanzierer Therium, welcher TILP-Mandanten die kostenfreie Rechtsverfolgung gegen die Daimler AG gegen Erfolgsbeteiligung ermöglicht.

Hintergrund

Im September 2015 wurden bekanntlich die Dieselmanipulationen des Volkswagen-Konzerns öffentlich bekannt. Hierauf behauptete Daimler vehement, derartiges komme bei Daimler-Fahrzeugen nicht vor und wies den Vorwurf der Manipulation in einer Pressemitteilung vom 25. September 2015 „auf das Schärfste zurück“. Auch der damalige Daimler-Chef Dieter Zetsche persönlich verwahrte sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gegen entsprechende Verdächtigungen und behauptete: „Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz“. Knapp drei Jahre später kam das Kraftfahrt-Bundesamt („KBA“) jedoch zu einer anderen Einschätzung und ordnete im Mai 2018 den Rückruf erster Daimler-Fahrzeuge wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen an. Im Juni 2018 kündigte schließlich Bundesverkehrsminister Scheuer an: „Der Bund wird für deutschlandweit 238.00 Daimler-Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen unverzüglich einen amtlichen Rückruf anordnen. Insgesamt sind in Europa 774.000 Fahrzeuge betroffen.“

Schadenersatzklagen institutioneller und privater Investoren von rund 900 Millionen Euro beim Landgericht Stuttgart eingereicht.

Einleitung eines Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart steht bevor.

 

Im Auftrag von 219 institutionellen Investoren hat die Tübinger Kanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP Litigation“) mit Datum vom 30.12.2019 Klage gegen die Daimler AG („Daimler“) vor dem Landgericht („LG“) Stuttgart auf Schadensersatz in Höhe von 896 Millionen Euro eingereicht. Bei den klagenden Investoren handelt es sich u.a. um Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften, (Rück-)Versicherungsgesellschaften sowie Pensionsfonds aus Deutschland, weiteren Mitgliedstaaten der Europäischen Union, Nordamerika, Asien und Australien.

Die Klage basiert auf Käufen von Daimler-Aktien (ISIN DE0007100000) im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 (sog. Desinformationsphase). Die klagenden Investoren werfen Daimler die Verletzung kapitalmarktrechtlicher Pflichten im Zusammenhang mit dem Dieselskandal vor. Der Vorwurf lautet insbesondere, dass Daimler die Verwendung von illegalen Abschalteinrichtungen in seinen Diesel-Fahrzeugen und die hiermit verbundenen Risiken und Kosten dem Kapitalmarkt verschwiegen und diesen über die wahren Umstände getäuscht hat. Während der Desinformationsphase vom 10. Juli 2012 bis 20. Juni 2018 sank der Kurs der Daimler-Aktie von über 90 Euro auf unter 60 Euro. Die dadurch erlittenen Schäden sind Gegenstand der jetzigen Klagen.

„Ein Emittent börsennotierter Wertpapiere muss den Kapitalmarkt über Insiderinformationen unverzüglich und vollumfänglich in Kenntnis setzen. Dies hat Daimler nach unserer Überzeugung nicht getan, weder in seinen Finanzberichten noch in Ad-hoc-Mitteilungen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Tilp. „Die Kläger haben deshalb die Daimler-Aktien zu teuer erworben, dafür haftet Daimler nach unserer Überzeugung auf Schadensersatz“, fährt Tilp fort. „Die Ansprüche gegen Daimler halten wir für sehr gut gelagert. Weitere geschädigte institutionelle Investoren mit erheblichen Aktienverlusten haben mitgeteilt, mit uns in 2020 ebenfalls klagen zu wollen“, ergänzt Tilp´s Kollege Maximilian Weiss.

Hintergrund

Im September 2015 wurden bekanntlich die Dieselmanipulationen des Volkswagen-Konzerns öffentlich bekannt. Hierauf behauptete Daimler vehement, derartiges komme bei Daimler-Fahrzeugen nicht vor und wies den Vorwurf der Manipulation in einer Pressemitteilung vom 25. September 2015 „auf das Schärfste zurück“. Auch der damalige Daimler-Chef Dieter Zetsche persönlich verwahrte sich in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gegen entsprechende Verdächtigungen und behauptete: „Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz“. Knapp drei Jahre später kam das Kraftfahrt-Bundesamt („KBA“) jedoch zu einer anderen Einschätzung und ordnete im Mai 2018 den Rückruf erster Daimler-Fahrzeuge wegen der Verwendung illegaler Abschalteinrichtungen an. Im Juni 2018 kündigte schließlich Bundesverkehrsminister Scheuer an: „Der Bund wird für deutschlandweit 238.00 Daimler-Fahrzeuge wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen unverzüglich einen amtlichen Rückruf anordnen. Insgesamt sind in Europa 774.000 Fahrzeuge betroffen.“

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH („TILP“) hat hierauf im Juni 2018 für einen privaten Anleger Klage gegen Daimler erhoben und gleichzeitig die Einleitung eines Kapitalanleger-Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz („KapMuG“) beantragt. Das LG Stuttgart hat diesen Antrag als zulässig erachtet und öffentlich bekannt gemacht. „Da TILP in der Folgezeit auch alle weiteren formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG geschaffen hat, erwarten wir den Erlass eines Vorlagebeschlusses alsbald, so dass das Musterverfahren noch vor der Sommerpause beginnen kann“, betont Rechtsanwalt Andreas Tilp. TILP hat zum Jahresende für über 100 private Anleger weitere Klagen gegen Daimler eingereicht.

Die TILP-Kanzleien kooperieren im Schadensfall Daimler-Dieselgate erneut mit dem Finanzierungskonsortium Therium/DRRT, welches auch für die Finanzierung der Daimler-Anlegerklagen in 2020 zur Verfügung steht. Eine gemeinsame Zusammenarbeit besteht aktuell auch bei der Vertretung von Investoren im Steinhoff-Bilanzskandal. Im dortigen Musterverfahren nach dem KapMuG vertritt TILP den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Dieses Musterverfahren ruht derzeit wegen Vergleichsverhandlungen.

Daimler-Anlegerklagen wegen verbotener Abschalteinrichtungen: Landgericht Stuttgart eröffnet den Weg ins Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Daimler AG – Musterverfahrensantrag der Kanzlei TILP für zulässig erklärt – Daimler drohen Ansprüche in Milliardenhöhe – Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und Investoren unter www.daimler-klage.de

 

Kirchentellinsfurt, 04.01.2019

 

Das Landgericht (LG) Stuttgart hat unter dem Verkündungsdatum 27. Dezember 2018 mit Beschluss zum Aktenzeichen 29 O 204/18, dem Kläger gestern zugestellt, den Weg ins Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG für die Anlegerklagen wegen verbotener Abschalteinrichtungen eröffnet. Damit hat das LG den diesbezüglichen Antrag der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) für zulässig erklärt. Diese hatte den Musterverfahrensantrag für einen von ihr vertretenen Kläger am 22. Juni 2018 mit seiner Klage gegen die Daimler AG auf Schadensersatz wegen unterlassener und fehlerhafter Kapitalmarktinformationen über die Risiken der Verwendung verbotener Abschalteinrichtungen in Mercedes-Benz-Fahrzeugen gestellt. Das vom LG Stuttgart im Klageregister dazu eingetragene Feststellungsziel lautet wie folgt: „Die Beklagte hat gegen § 15 Abs. 1 S. 1 WpHG a.F. verstoßen, indem sie es unterließ, ihre Entscheidung über den Einsatz verbotener Abschalteinrichtungen in der Modellreihe Mercedes C 220d im Herstellungszeitraum Dezember 2013 bis Mai 2018 unverzüglich zu veröffentlichen.“

Daimler tief in Abgasskandal verstrickt
Nach der Rechtsauffassung von TILP hat sich Daimler jedenfalls ab dem Jahr 2012 wegen einer Reihe von unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber seinen Aktionären sowie Erwerbern sonstiger Wertpapiere der Daimler AG schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Wertpapierkäufe im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Wertpapiere bis zum 11. Juni 2018 gehalten haben wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert haben. „Das Kraftfahrtbundesamt ordnete mit Bescheiden vom 23. Mai 2018 und 3. August 2018 einen amtlichen Rückruf in Bezug auf Daimler-Dieselfahrzeuge wegen des Einbaus unzulässiger Abschalteinrichtungen an. Nach unserer festen Rechtsüberzeugung hätte Daimler den Kapitalmarkt über die aus diesem Einbau resultierenden Risiken informieren müssen“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Erschwerend kommt hinzu, dass Daimler auch nach der Aufdeckung des Abgasskandals bei Volkswagen noch die Unschuldige spielte. So erklärte der Vorstandsvorsitzende Dieter Zetsche noch am 26. September 2015 öffentlich, dass Daimler keine unzulässigen Abschalteinrichtungen in seinen Fahrzeugen verbaut habe“, betont TILP-Anwalt Axel Wegner. Fazit von Rechtsanwalt Tilp: „Die Aussage von Herrn Dr. Zetsche war unseres Erachtens schlicht unwahr. Stattdessen steckt auch Daimler offenbar knietief im Abgassumpf.“

Daimler drohen Ansprüche in Milliardenhöhe
Die Schadensperiode erstreckt sich nach Auffassung von TILP zumindest auf Wertpapiererwerbe vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018. Der Höchstkurs der Daimleraktie belief sich in dieser Zeit auf rund 95 Euro, aktuell liegt der Kurs bei rund 45 Euro. Einklagbar sind sowohl Kursdifferenz- wie Rückabwicklungsschäden. „Daraus resultiert ein Milliardenrisiko für Daimler“, schätzt Rechtsanwalt Wegner.

Musterverfahren nach KapMuG im Jahr 2019
Die jetzige Veröffentlichung des Musterverfahrensantrages ist der zentrale erforderliche Schritt auf dem Weg zum Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. TILP wird durch Anträge für weitere Kläger nunmehr die erforderliche formelle Voraussetzung herbeiführen, um schnellstmöglich einen Vorlagebeschluss des LG Stuttgart zu erstreiten, der das Musterverfahren nach KapMuG vor dem OLG Stuttgart sodann final eröffnet. „Die Chancen auf einen Prozesserfolg geschädigter Anleger erhöhen sich erfahrungsgemäß durch ein KapMuG-Musterverfahren deutlich. Denn die Kläger streiten dort, anders als in einer individuellen ZPO-Klage, gemeinsam für ihr Recht“, erläutert Rechtsanwalt Tilp den wesentlichen Vorteil eines Musterverfahrens.

Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung für geschädigte Anleger und Investoren
Für die geschädigten Erwerber von Wertpapieren der Daimler AG besteht die Möglichkeit der Prozesskostenfinanzierung. TILP kooperiert in diesem Fall exklusiv mit den Gesellschaften DRRT und Therium, die interessierten Geschädigten über TILP die Finanzierung einer Klage ohne jegliches Kostenrisiko gegen reine Erfolgsbeteiligung anbieten. TILP hat eine Plattform unter www.daimler-klage.de eingerichtet, auf der sich geschädigte Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können und dann ebenfalls kostenfrei weitere Informationen erhalten.

Daimler-Anlegerklagen: Kanzlei TILP initiiert Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Daimler AG wegen seit spätestens 2012 begangener diverser Marktmanipulationen aufgrund des Einbaus verbotener Abschalteinrichtungen vor dem Landgericht Stuttgart – Ansprüche in Milliardenhöhe drohen – Kostenlose Registrierung für geschädigte Anleger und Investoren unter www.daimler-klage.de

 

Kirchentellinsfurt, 23.06.2018

 

Die TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am gestrigen Freitag, den 22. Juni 2018, vor dem Landgericht (LG) Stuttgart ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen die Daimler AG initiiert.

„Nach dem Prüfungsergebnis unserer Kanzlei hat die Daimler AG (Daimler) jedenfalls seit 2012 diverse Marktmanipulationen begangen, weil sie dem Kapitalmarkt die immensen Risiken aufgrund des Einbaus verbotener Abschalteinrichtungen in ihre Fahrzeuge verschwiegen hat“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP. „Beispielsweise hat Herr Dr. Zetsche per Interview bereits am 26. September 2015 erklärt, dass Daimler – anders als die Volkswagen AG – kein unzulässiges Defeat Device in seinen Fahrzeugen verbaut habe“, sagt TILP-Anwalt Axel Wegner. Zetsche wörtlich: „Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz.“

Aus prozesstaktischen Gründen hat TILP den Antrag auf Einleitung des Musterverfahrens zunächst nur in einer einzigen Pilotklage gestellt, um möglichst schnell den Eintrag seines KapMuG-Musterverfahrensantrages in das Klageregister des Bundesanzeigers zu erreichen, der formell das Musterverfahren einleitet. Diese Strategie hatte TILP bereits im Oktober 2015 auch in Sachen Anlegerklagen wegen Dieselgate gegen die Volkswagen AG (VW) erfolgreich angewandt, und vertritt heute zusammen mit ihrer Schwesterkanzlei TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation) mehr als 2000 private wie institutionellen Kläger mit einer Gesamtklageforderung von rund 5,4 Mrd. Euro gegen VW, darunter den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. „Da unsere Kanzlei von einem sogenannten Kursdifferenzschaden in Höhe von mindestens 12,25% pro Kaufpreis allein hinsichtlich der Daimler-Aktie ausgeht, sehen wir ein potentielles Anspruchsvolumen gegen die Daimler AG im Milliardenbereich“, sagt Rechtsanwalt Tilp.

„Im Hinblick auf das Oberlandesgericht Stuttgart war unser jetziger Antrag in besonderem Maße geboten, da sich dieses in den Stuttgarter Anlegerklagen gegen die Porsche Automobil Holding SE wegen Dieselgate unverständlicher Weise seit nunmehr über 15 Monaten Zeit lässt, auch nur über die Zulässigkeit des dortigen Verfahrens zu entscheiden“, erläutert Rechtsanwalt Wegner. „Unsere Kanzlei vertritt bereits jetzt genügend Anleger und Investoren, um die Durchführung des KapMuG-Musterverfahrens vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen die Daimler AG zwingend zu erreichen. Dabei gehen wir davon aus, dass die TILP-Gruppe auch in diesem Musterverfahren den Musterkläger vertreten wird, dem allein nach dem KapMuG die verfahrensrechtlich stärksten Befugnisse zustehen“, fährt Wegner fort.

Die Kanzlei TILP ist auf das Führen von Musterverfahren nach dem KapMuG spezialisiert. Dieses spezielle Gesetz wurde aufgrund der von TILP im Jahr 2001 als erster Kanzlei initiierten Telekom-Klagen geschaffen, um eine Vielzahl von Klägern in einem Musterverfahren zu bündeln. Derartige Verfahren erhöhen die Erfolgschancen der Anleger deutlich und bieten erhebliche Kostenvorteile. TILP vertritt u. a. die jeweiligen Musterkläger in den Verfahren gegen die Deutsche Telekom AG zu DT3 sowie gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied im Oktober 2014 im Fall DT3 zu Gunsten des Musterklägers, das OLG München im Fall HRE im Dezember 2014 ebenfalls.

Nach dem rechtlichen Prüfergebnis von TILP hat sich Daimler wegen einer Reihe von falschen und unterlassenen Kapitalmarktinformationen, insbesondere in Finanzberichten, gegenüber seinen Aktionären und Anleiheerwerbern schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind vor allem Erwerbe von Aktien und Anleihen im Zeitraum vom 10. Juli 2012 bis 11. Juni 2018, wobei sowohl Anleger, die die Wertpapiere bis zum 11. Juni 2018 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor veräußert haben, anspruchsberechtigt sind.

Hintergrund

Nach einer Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums vom 11.06.2018 hat sich der Verdacht bestätigt, dass Daimler jahrelang verbotene Abschalteinrichtungen (Defeat Devices) in seine PKW installiert hat. Der Bund werde deshalb für deutschlandweit 238.000 Daimler-Fahrzeuge unverzüglich einen amtlichen Rückruf anordnen. Insgesamt seien in Europa 774.000 Fahrzeuge betroffen. Dabei handele es sich neben dem Vito insbesondere um die Volumen-Modelle GLC 220d und C 220d. Laut einer Auflistung sämtlicher betroffener Modelle im Magazin Focus vom 13.06.2018 sei beim C 220d der Produktionszeitraum 12/2013 bis 05/2018 betroffen.

Somit hätte die Daimler AG jedenfalls ab 10.07.2012 den Kapitalmarkt pflichtwidrig nicht über die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen und die hieraus resultierenden finanziellen Risiken für den Konzern informiert.

Am 26.09.2015, mithin gut eine Woche nach öffentlichem Bekanntwerden der Abgasmanipulationen bei Volkswagen, hatte Daimler-Chef Dieter Zetsche in einem Interview mit der F.A.S. den Einsatz illegaler Abschalteinrichtungen bei Mercedes-Benz überdies noch öffentlich geleugnet: „Ein Defeat Device, sprich eine Funktion, die die Wirksamkeit der Abgasnachbehandlung unzulässig einschränkt, kommt bei Mercedes-Benz nicht zum Einsatz.“ Ein Konzernchef könne zwar nicht alle Details kennen, erläuterte Zetsche: „Aber ich bin in alle Entwicklungsprojekte eingebunden.“

Als Anspruchsgrundlagen für die desinformierten Investoren kommen insoweit u.a. in Betracht: § 826 BGB, § 823 BGB i.V.m. den aktienrechtlichen und (wertpapier-) handelsrechtlichen Vorschriften zur Finanzberichterstattung; §§ 37b und c WpHG a. F. (in Kraft bis zum 02.01.2018) und §§ 97, 98 WpHG i.V.m. MAR (in Kraft seit dem 03.01.2018).

Daneben bestehen gegebenenfalls Ansprüche aufgrund von Kartellrechtsverstößen: Laut SPIEGEL vom 21.07.2017 habe sich die deutsche Automobilindustrie bereits seit den Neunzigerjahren in geheimen Arbeitskreisen über die Technik, Kosten, Zulieferer und auch über die Abgasreinigung ihrer Dieselfahrzeuge abgesprochen. Nach einem weiteren SPIEGEL-Bericht vom 05.08.2017 haben sich die großen deutschen Autobauer ab dem Jahr 2006 mit Bosch detailliert über die Einführung einer neuen Softwarefunktion zur AdBlue-Dosierung abgestimmt. Dies gehe aus einer Selbstanzeige des VW-Konzerns beim Bundeskartellamt sowie den Brüsseler Wettbewerbsbehörden aus Juli 2016 hervor. Laut SZ vom 26.07.2017 habe Daimler bereits im Jahr 2012 eine Art Selbstanzeige beim Bundeskartellamt sowie der EU-Kommission in Bezug auf Absprachen zwischen den Autobauern eingereicht, die Abgasreinigung bei Dieselfahrzeugen sei dort aber noch nicht Gegenstand gewesen.

TILP Rechtsanwälte

Wegbereiter für Investorenrechte

TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) ist eine der führenden und erfahrensten deutschen Kanzleien im Bank-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht. TILP engagiert sich seit 1994 konsequent, effektiv und ausschließlich für die Interessen von Investoren und Anlegern. In vielen großen Wirtschaftsverfahren vertritt TILP private und institutionelle Investoren, Family Offices und auch öffentliche Einrichtungen der Verwaltung. Diese Einschätzung teilen Medien und Wettbewerber gleichermaßen: Seit vielen Jahren wird TILP durchgängig zur hiesigen absoluten Marktspitze im Bank- und Kapitalmarktrecht gezählt. Der Nomos Verlag nennt TILP im Handbuch Kanzleien in Deutschland 2014 „die führende Kapitalmarktrechtskanzlei“. Das Handbuch Wirtschaftskanzleien des maßgeblichen Branchenmediums JUVE zählt TILP seit über 15 Jahren zur absoluten Spitzengruppe der führenden Kanzleien auf dem Gebiet der Kapitalanlageprozesse. Nach Publikationen von JUVE ist TILP „eine der führenden Kanzleien in der Vertretung sowohl institutioneller als auch privater Investoren in bank- und kapitalmarktrechtlichen Fragen, die seit Jahren zu den ersten Adressen gehört und das Rechtsgebiet entscheidend geprägt hat“, Wettbewerber bescheinigen ihr eine Art „Vorbildfunktion und hohe fachliche Kompetenz“.

TILP hat inzwischen über 200 Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) sowie des Bundesverfassungsgerichts von grundsätzlicher Bedeutung für Anlegerrechte in Deutschland herbeigeführt.

TILP verfügt über ausgewiesene Expertise und Praxis im nationalen und internationalen kollektiven Rechtsschutz. National gilt das insbesondere in sogenannten Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz. Bei dessen Reform im Jahr 2012 war der Kanzleigründer Andreas Tilp einer der neun Sachverständigen des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages. TILP hat beispielsweise im Oktober 2014 für den Musterkläger vor dem BGH den KapMuG-Fall DT 3 gegen die Deutsche Telekom AG gewonnen und siegte im Dezember 2014 für den Musterkläger vor dem Oberlandesgericht (OLG) München im KapMuG-Verfahren gegen die Hypo Real Estate Holding AG (HRE). In Anbetracht dieser Erfolge bezeichnete die Frankfurter Allgemeine Zeitung Andreas Tilp als „Mister KapMuG“.

Andreas Tilp war u.a. Sachverständiger der Regierungskommission Corporate Governance sowie mehrfach Sachverständiger des Deutschen Bundestages, beispielsweise zum Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz, zum AIFM-Umsetzungsgesetz und zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz.

Die Schwesterkanzlei von TILP, die TILP Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP Litigation), führt in Deutschland auf dem Gebiet des Kapitalmarktrechtes diverse Klageverfahren im Milliardenbereich vornehmlich für institutionelle Investoren. Aktuell vertritt TILP Litigation u.a. die Musterklägerin in dem KapMuG-Musterverfahren vor dem OLG Braunschweig wegen der VW-Anlegerklagen in Sachen Volkswagen Dieselgate.